Betriebliche Ersthelfer aus- und fortbilden – DGUV-konform, in Präsenz und mit Unterstützung bei BG-/Unfallkassen-Formularen.
Ersthelfer im Betrieb sind keine freiwillige Nebensache
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass im Notfall schnell Erste Hilfe geleistet werden kann. Dafür müssen ausreichend ausgebildete Ersthelfer im Betrieb vorhanden sein.
Je nach Betriebsart und Anzahl der anwesenden Beschäftigten gelten unterschiedliche Vorgaben:
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Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten wird mindestens 1 Ersthelfer benötigt.
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Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gelten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 %.
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In Kindertageseinrichtungen gilt in der Regel 1 Ersthelfer je Kindergruppe.
Wir helfen Ihnen dabei, die passende Kursart zu wählen und den Ablauf mit Formular, Teilnehmenden und Termin sauber vorzubereiten.
Warum Betriebe mit uns arbeiten
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Behördlich anerkannte DGUV-konforme Erste-Hilfe-Kurse seit 2005
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Unterstützung bei Formularen und Abrechnung
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Kurse für Betriebe, Kitas, Schulen und Einrichtungen
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Inhouse-Termine nach Absprache möglich
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Verständlicher Unterricht mit viel Praxis
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Teilnahmebescheinigung direkt nach dem Kurs
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Feste Ansprechpartner für Organisation und Rückfragen
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High-Performance-Events nach Absprache
Wir unterstützen Sie beim BG-/Unfallkassen-Formular
Viele Betriebe möchten den Kurs über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abrechnen. Das ist grundsätzlich möglich, wenn der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten übernimmt und das passende Formular korrekt ausgefüllt vorliegt.
Genau hier entstehen oft Fehler:
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Das falsche Formular wird verwendet
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Der falsche Kostenträger wird eingetragen
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Das Formular ist nicht gestempelt oder nicht unterschrieben
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Die Teilnehmendenzahl passt nicht zur Kostenübernahme
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Das Formular liegt erst nach dem Kurs vor
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Damit das nicht passiert, prüfen wir mit Ihnen vorab den Ablauf
So geht`s: Drei Schritte zum Erste Hilfe Kurs (9UE) mit Kostenübernahme durch die BG/DGUV/LUK
3.
Am Kurstag:
Kostenübernahme & unsere Bestätigung mitbringen
Die Kostenübernahme komplett ausfüllen & unsere Teilnahmebestätigung zum Kurs mitbringen!
Inhouse-Kurs oder einzelne Mitarbeitende anmelden?
Für mehrere Teilnehmende ist ein Inhouse-Kurs oft die beste Lösung. Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb oder in Ihre Einrichtung. Das spart Wege, Zeit und Abstimmung.
Für einzelne Mitarbeitende können auch Plätze in offenen Kursen sinnvoll sein. Wichtig ist nur: Das Abrechnungsformular muss korrekt vorbereitet sein.
Sie haben die Wahl:

Anleitung: Kostenübernahmeformular richtig ausfüllen
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Bitte füllen Sie das Formular BG/DGUV-konform aus und schicken Sie es uns vor Ihrem Wunschtermin per E-Mail zu.
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Nur dann können wir eine Lehrgangsnummer erstellen, die für die Kostenübernahme durch die BG/DGUV nötig ist.
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Ohne diese Nummer kann die BG/DGUV keine Kosten übernehmen.
Das ist wichtig:
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Pro BG/DGUV-Versicherungsnummer muss ein eigenes Formular ausgefüllt werden.
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Das Formular muss gestempelt und eigenhändig vom Vorgesetzten unterschrieben sein. (Unterschriften „i. A.“ werden nicht akzeptiert.)
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Wenn Sie unsicher sind, hilft Ihnen Ihre BG/DGUV bzw. unser Buchungsteam gerne beim Ausfüllen.
Kostenübernahme:
Wenn eine Kostenzusage vorliegt, rechnen wir direkt mit Ihrer BG/DGUV ab. Weitere Infos zur Kostenübernahme finden Sie [hier].
Ersthelfer im Unternehmen – Ihre gesetzliche Pflicht einfach erfüllt
Warum Sie Ersthelfer:innen im Betrieb brauchen
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Als Unternehmer:in sind Sie verpflichtet, für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Dazu gehört auch, ausreichend betriebliche Ersthelfer:innen auszubilden – und zwar nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1).
Gesetzliche Anforderungen im Überblick:
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Bürobetriebe: mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten
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Sonstige Betriebe (z. B. Produktion, Logistik, Handwerk): mindestens 10 %
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Kitas, Schulen & Betreuungseinrichtungen: gesonderte Vorgaben je nach Träger und Bundesland
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Fortbildungspflicht: alle 2 Jahre muss eine Auffrischung erfolgen
Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Betriebsgröße – auch kleine Unternehmen sind betroffen.
Was zählt als „ausgebildete:r Ersthelfer:in“?
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Ein:e betriebliche:r Ersthelfer:in hat an einem 9-stündigen Erste-Hilfe-Lehrgang (9 UE à 45 Minuten) teilgenommen. Die Ausbildung ist bundesweit anerkannt und erfüllt alle Anforderungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft
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Die Lehrgänge werden in der Regel vollständig von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen – sowohl für die Grundausbildung als auch für die Fortbildung.
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Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung und Abrechnung.
So funktioniert die Ausbildung mit uns
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Kursdauer: 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten)
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Ort: bei uns vor Ort oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen
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Teilnehmende: mind. 15 Personen (bei weniger: individuelle Lösung möglich)
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Voraussetzung: geeigneter Raum & rechtzeitige Anmeldung
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Zertifikat: bundesweit gültige Teilnahmebescheinigung für jeden Teilnehmenden
Ihre Vorteile mit uns
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✔ BG-anerkannte Kurse mit vollständiger Kostenübernahme
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✔ Inhouse-Schulungen flexibel planbar
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✔ Praxisnah, motivierend & rechtssicher
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✔ Persönliche Betreuung bei Planung und Durchführung
So einfach buchen Sie Ihren Inhouse-Kurs
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Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gern
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Anmeldeformular der BG ausfüllen und zusenden
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Seminarraum bereitstellen – wir kümmern uns um den Rest!
Ob Grundkurs oder Auffrischung, ob Büro, Werkstatt oder Kita – wir bringen die Erste Hilfe direkt zu Ihnen. Sprechen Sie uns an – wir finden die passende Lösung für Ihren Betrieb!
FAQ
Wer bezahlt den Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer?
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In vielen Fällen übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die pauschalierte Lehrgangsgebühr.
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Die Entscheidung trifft aber der zuständige Unfallversicherungsträger.
Können wir einfach direkt online buchen?
Ja, aber bei BG-/Unfallkassen-Abrechnung empfehlen wir vorher eine kurze Prüfung. Ohne korrektes Formular kann eine direkte Abrechnung scheitern.
Wie lange dauert der Kurs?
Die Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Präsenz.
Wie oft muss die Fortbildung gemacht werden?
Betriebliche Ersthelfer müssen spätestens alle 2 Jahre eine Fortbildung besuchen.
Können Sie zu uns in den Betrieb kommen?
Ja, Inhouse-Kurse sind nach Absprache möglich. Das ist besonders sinnvoll, wenn mehrere Mitarbeitende geschult werden sollen.
Können Kitas und Schulen auch anfragen?
Ja. Für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gibt es eigene Erste-Hilfe-Schulungen. Die Kostenübernahme läuft häufig über die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft.









